§ Rahmenvereinbarung §


  Die folgende Rahmenvereinbarung ist zwingende Voraussetzung für eine freiberufliche Zusammenarbeit zwischen der "Unternehmensgruppe ZEMKE - Der Dozentenpoint" und der/dem jeweilige/n Dozent/in. Hier lesen Sie diese Rahmenvereinbarung vorab. Da aber vom Gesetzgeber eine Schriftform vorgegeben wird sende ich Ihnen diese Rahmenvereinbarung postalisch zu, sobald Sie Ihr Profil erstellt haben und es zu einer ersten Auftragsannahme Ihrerseits kommt. Ein einklagbarer Rechtsanspruch zur Erzwingung einer Zusammenarbeit, Profilerstellung, Kontaktpflege, Auftragsvergabe oder Datenbankspeicherung besteht beiderseitig nicht. Die Anti-Scientology-Erklärung und Anti-Reichsbürger-Erklärung" sind unabdingbarer Teil dieser Rahmenvereinbarung und dürfen auf gar keinen Fall verändert oder gestrichen werden. Ich lege Wert auf den Hinweis, dass in dieser Onlinefassung zwar die weibliche Anrede genutzt wird, alle anderen Personen aber eine ihrer Anredeform entsprechende Rahmenvereinbarung bekommen !

   
  Rahmenvereinbarung
   
  Zwischen
  Unternehmensgruppe ZEMKE
Der Dozentenpoint

OT Waldstadt
Parkring 2
15806 Zossen
  - nachfolgend Auftraggeber genannt -
  und
   
  Petra Mustermann
Musterdamm 1
12345 Musterhausen
  - nachfolgend Auftragnehmerin genannt -
   
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei der nachgenannten Tätigkeit der Auftragnehmerin um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Die Parteien sind sich des weiteren darüber einig, dass eine arbeitnehmer- bzw. arbeitnehmerähnliche Eigenschaft ebenso wenig vorliegt wie eine Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
2. Die Auftragnehmerin erhält vom Auftraggeber jeweils einzelne, projektbezogene, Aufträge. Die Aufträge und die jeweilige Vergütung sind pro Projekt schriftlich gesondert zu vereinbaren. Die Erstattung eventuell anfallender Reisekosten oder sonstigen Spesen wird ebenfalls projektbezogen schriftlich gesondert vereinbart.
3. Die der Auftragnehmerin erteilten Aufträge führt sie in eigener Verantwortung aus. Dabei hat sie zugleich auch die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Die Auftragnehmerin unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht seitens des Auftraggebers; sie hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers insoweit zu beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert. Fachliche Vorgaben sind insbesondere die im Einzelnen vereinbarten Inhalte des Auftraggebers, Fristen und Termine.
4. Die Projekte werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung nach den dortigen Vereinbarungen abgerechnet, grundsätzlich erst nach vollständigem Abschluss des jeweiligen Projekts. Bei längeren Projekten kann hiervon abgewichen werden.
5. Das Vertragsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und ist erstmals zum TT.MM.JJJJ kündbar. Wird es nicht 6 Wochen vor Ablauf des TT.MM.JJJJ gekündigt, so verlängert sich diese Rahmenvereinbarung jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit von beiden Seiten möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, zur Erfüllung des erteilten Einzelauftrages andere fachlich geeignete Kolleginnen und Kollegen hinzu zu ziehen.
7. Die Auftragnehmerin hat das Recht, einzelne Auftragsangebote des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
8. Die Auftragnehmerin hat das Recht und die Pflicht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht. Es ist der Auftragnehmerin untersagt, während der Dauer dieser Rahmenvereinbarung mit einem dritten Auftraggeber, für den der Auftraggeber dieses Vertrages ein Projekt durchführt, Folgeverträge für das laufende Projekt abzuschließen ohne den Auftraggeber davon schriftlich vorher zu unterrichten. Daraus ergibt sich kein Eigenakquisitionsverbot für andere Projekte bei diesem dritten Auftraggeber.
9. Der jeweilige Tätigkeitsort ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
10. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihr bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse aller unternehmerischer Tätigkeiten des Auftraggebers auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren. Im Falle einer Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht wird eine Vertragsstrafe von EURO 5.000 sofort zur Zahlung fällig; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.
11. Sämtliche Unterlagen, die der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit übergeben werden, sind nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu geben. Der Auftragnehmerin steht hieran kein Zurückhaltungsrecht zu.
12. Weitere Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13. Bei, durch den Auftraggeber nachzuweisender, Schlechterfüllung eines Auftrages behält sich der Auftraggeber nach § 323 BGB die Kürzung der Rechnungslegung durch den Auftragnehmer vor. Eine Schlechterfüllung liegt in jedem Fall vor, wenn der Auftragnehmer von mehr als 50% der Seminarteilnehmer mit "mangelhaft" oder schlechter bewertet wurde.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird davon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
15. Die Auftragnehmerin hat die Möglichkeit ein kostenfreies Standard-Dozentenprofil auf der Webseite www.dozentenpoint.de veröffentlichen zu lassen.
16. Die Auftragnehmerin hat die Möglichkeit ein kostenpflichtiges Master-Dozentenprofil auf der Webseite www.dozentenpoint.de veröffentlichen zu lassen.
   
  Zossen, den TT.MM.JJJJ
   
  Der Dozentenpoint Auftraggeberin



   
  Anti-Scientology-Erklärung
   
  Ich, die Unterzeichnerin erkläre,
1. dass ich, Petra Mustermann ( * TT.MM.JJJJ ), nicht nach der Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard arbeite, unterrichte oder Leistungen anbiete,
2. dass weder ich noch meine eventuell vorhandenen Mitarbeiter nach der Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard geschult wurde/werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie und Ideologie von l. Ron Hubbard besucht haben, besuchen oder besuchen werden und
3. dass ich die Technologie und Ideologie von L. Ron Hubbard zur Führung meines Unternehmens oder zur Durchführung meiner freiberuflichen Tätigkeit oder als Leitlinie meines Angebotes ablehne.
   
  Ort, den TT.MM.JJJJ
  ( Unterschrift )
   

   
  Anti-Reichsbürger-Erklärung
   
  Ich, die Unterzeichnerin erkläre,
1. dass ich, Petra Mustermann ( * TT.MM.JJJJ ), keine "Reichsbürgerin" bin,
2. dass meine eventuell für mich in Lehraufträgen involvierte Mitarbeiter keine "Reichsbürger" sind,
3. dass ich die Ideologie der "Reichsbürger" als verfassungsfeindlich ablehne.
   
  Ort, den TT.MM.JJJJ
  ( Unterschrift )